Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CareVisionCompany GmbH
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CareVisionCompany GmbH (nachfolgend „CVC“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Auftraggeber sind insbesondere Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und sonstige Arbeitgeber, die CVC mit der Vermittlung internationaler Pflegefachkräfte beauftragen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern CVC ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsgegenstand

2.1 CVC vermittelt qualifizierte internationale Pflegefachkräfte an Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens in Deutschland.
2.2 Die Vermittlungsleistungen können insbesondere umfassen:

  • Auswahl geeigneter Bewerber,
  • Koordination des Vermittlungsprozesses,
  • Unterstützung bei Anerkennungsverfahren,
  • Unterstützung bei Visums- und Einreiseverfahren,
  • Begleitung bis zur Arbeitsaufnahme.

2.3 Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Anzahl von Bewerbern besteht nicht.


3. Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

3.1 CVC arbeitet im In- und Ausland mit Kooperationspartnern zusammen.
3.2 Kooperationspartner können insbesondere die Rekrutierung, sprachliche Qualifizierung, Dokumentenvorbereitung oder organisatorische Unterstützung übernehmen.
3.3 Die Auswahl der Kooperationspartner erfolgt ausschließlich durch CVC.


4. Voraussetzungen der Vermittlung

4.1 Vermittelt werden grundsätzlich Pflegefachkräfte, die die jeweiligen fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung in Deutschland erfüllen oder sich im Anerkennungsverfahren befinden.
4.2 CVC entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme einer Bewerberin oder eines Bewerbers in den Vermittlungsprozess.


5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich,sämtliche für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen,

  • Bewerbungsgespräche zeitnah durchzuführen,
  • notwendige Unterlagen fristgerecht einzureichen,
  • alle gesetzlichen arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

6. Vergütung

6.1 Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.
6.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.


7. Employer-Pays-Prinzip

7.1 Die Vergütung der Vermittlungsleistungen erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Auftraggeber.
7.2 CVC erhebt von den vermittelten Pflegefachkräften keine Vermittlungsgebühren.
7.3 Bewerber können vor Beginn der Vermittlung eigenständig Kosten für Sprachqualifizierungen oder sonstige vorbereitende Maßnahmen bei unabhängigen Bildungseinrichtungen oder Kooperationspartnern tragen.
7.4 Sofern zwischen CVC und einer Pflegefachkraft eine Vereinbarung über die Erstattung bestimmter Ausbildungskosten besteht, erfolgt diese ausschließlich nach den individuell vereinbarten Voraussetzungen.


8. Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher personenbezogener Daten und Bewerbungsunterlagen.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
8.3 Bewerbungsunterlagen dürfen ausschließlich zum Zweck der Personalvermittlung verwendet werden.


9. Haftung

9.1 CVC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CVC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.


10. Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vermittlungsvertrag.
10.2 Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt.


11. Höhere Gewalt

CVC haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere behördlicher Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streiks oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.4 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von CVC.

CareVisionCompany GmbH

Berger Str. 3

61138 Niederdorfelden

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