Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CareVisionCompany GmbH
- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CareVisionCompany GmbH (nachfolgend „CVC“ genannt) und ihren Kunden. CVC hat ihren Sitz in der Theodor-Heuss-Straße 38, 61118 Bad Vilbel.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Vertragsgegenstand
2.1. CVC vermittelt ausländische Pflegefachkräfte an Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime.
2.2. Die Vermittlung erfolgt auf Grundlage der individuellen Anforderungen des Kunden und der Qualifikationen der Pflegefachkräfte.
- Vertragsabschluss
3.1. Der Vertrag zwischen CVC und dem Kunden kommt durch die schriftliche Bestätigung der Vermittlungsvereinbarung durch CVC zustande.
3.2. Angebote von CVC sind freibleibend und unverbindlich.
- Pflichten von CVC
4.1. CVC verpflichtet sich, geeignete Pflegefachkräfte gemäß den vereinbarten Anforderungen des Kunden zu vermitteln.
4.2. CVC stellt sicher, dass die vermittelten Pflegefachkräfte über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.
- Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, CVC alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Vermittlung der Pflegefachkräfte erforderlich sind.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die vermittelten Pflegefachkräfte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den vereinbarten Konditionen zu beschäftigen.
- Vergütung
6.1. Die Vergütung für die Vermittlungsdienstleistungen von CVC richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder den individuell vereinbarten Konditionen.
6.2. Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten.
- Kündigung
7.1. Dieser Personalvermittlungsvertrag kann jederzeit mit Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vom Auftraggeber gekündigt werden.
7.2. Bei Kündigung entstehen dem Auftraggeber lediglich die Honorarkosten für Vermittlungstätigkeiten, die ihren Fälligkeitszeitraum bereits erreicht haben, bzw. Vermittlungstätigkeiten, die nachweislich begonnen haben.
7.3. Kommt ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von CVC gestellten Bewerber innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
- Datenschutz
8.1. Gemäß § 298 SGB II sind die Vertragsparteien verpflichtet, Unterlagen und Informationen von Bewerbern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
8.2. Der Auftraggeber hat von CVC übergebene Unterlagen auf Verlangen herauszugeben, bzw. bei elektronischer Übermittlung unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht für Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.
8.3. CVC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der vermittelten Pflegefachkräfte ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8.4. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von CVC enthalten.
- Haftung
9.1. CVC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CVC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von CVC.