Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CareVisionCompany GmbH
Präambel / Selbstverpflichtung gemäß Grundsatzerklärung
Die folgenden Grundsätze sind verbindlicher Bestandteil dieser AGB und gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der CareVisionCompany GmbH (nachfolgend „CVC“).
CVC verpflichtet sich ausdrücklich zu fairen, transparenten und ethisch verantwortungsvollen Rekrutierungsprozessen. Nachfolgend werden die vollständigen Grundsätze wiedergegeben:
Grundsätze der CareVisionCompany für die faire Anwerbung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten
CareVisionCompany versteht faire, transparente und menschenrechtskonforme Rekrutierungsprozesse als grundlegenden Bestandteil seiner Unternehmensverantwortung. Unser Handeln orientiert sich nicht allein an gesetzlichen Vorgaben – wir verpflichten uns bewusst zu hohen ethischen Standards und behandeln alle Menschen mit Respekt, Integrität und Wertschätzung. Diese Haltung prägt unseren Umgang mit den Pflegefachkräften aus Drittländern, sowie mit Partnerinstitutionen in Deutschland und im Ausland.
Unser Selbstverständnis
CareVisionCompany steht für eine sozial nachhaltige, faire und partnerschaftliche Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte. Wir handeln im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den Herkunftsländern, dem deutschen Gesundheitswesen und insbesondere den Menschen, die wir auf ihrem beruflichen Weg begleiten.
Deshalb gilt bei uns konsequent das „Employer Pays“-Prinzip:
Der gesamte Vermittlungsprozess ist für die Pflegefachkräfte kostenfrei.
Kostenfreiheit & umfassende Unterstützung
Für unsere Pflegekräfte entstehen keinerlei Gebühren – weder unmittelbar noch mittelbar. CareVisionCompany übernimmt unter anderem vollständig die Kosten für:
• die Sprachkurse von A1 bis B2
• sämtliche Sprachprüfungen
• Flugtickets nach Deutschland
• Kosten für Masern-Impfungen
• Gebühren für Botschafts- und Visatermine
• Übersetzungen und Beglaubigungen aller Dokumente
• Unterstützung bei Wohnungssuche und -einrichtung
• Begleitung im Anerkennungsverfahren und beim Aufenthaltstitel
Damit minimieren wir das wirtschaftliche Risiko unserer Pflegekräfte und schaffen faire Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in Deutschland.
Ethische Standards & internationale Richtlinien
Wir orientieren unser Tun an allen relevanten internationalen Standards für faire Anwerbung, darunter:
- WHO Code of Practice für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal
- ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment
- ILO-Kernarbeitsnormen, einschließlich des Rechts auf angemessene Vergütung
- IRIS-Standards der Internationalen Organisation für Migration
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Internationale Menschenrechtskonventionen, inklusive der Europäischen Menschenrechtskonvention
Wir rekrutieren ausschließlich aus Ländern, die nicht von der WHO als Staaten mit kritischem Mangel an Gesundheitspersonal eingestuft sind.
Verpflichtung zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Als Inhaber des RAL-Gütesiegels erfüllen wir alle Anforderungen des staatlich anerkannten Qualitätsstandards. Dazu gehören insbesondere:
- Schriftlichkeit aller relevanten Vertrags- und Prozessinformationen
- Unentgeltlichkeit der gesamten Dienstleistung für Pflegefachpersonen
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Bewerber
- Transparenz zu Strukturen, Abläufen und Leistungen
- Nachhaltigkeit und Partizipation in der Zusammenarbeit
- Gesamtverantwortung über die gesamte Dienstleistungskette hinweg
Menschenrechte, Arbeitsrechte & Anti-Diskriminierung
Wir garantieren ein Rekrutierungs- und Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung, Zwangsarbeit, Belästigung und Ausbeutung ist. Dazu gehört:
• Gleichbehandlung aller Fachkräfte – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung
• faire, sichere und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen
• klar geregeltes, geschütztes und leicht zugängliches Beschwerdeverfahren
• Schutz der persönlichen Daten und vertrauliche Behandlung aller sensiblen Informationen
Gesetzestreue & Integrität
CareVisionCompany hält alle geltenden Gesetze der beteiligten Länder ein, darunter:
• arbeitsrechtliche Vorgaben
• migrationsrechtliche Regelungen
• bilaterale Vereinbarungen
• Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen
Illegale Praktiken, Korruption, Bestechung oder unzulässige Vorteile werden strikt abgelehnt. Wir erwarten diese Haltung auch von allen Partnern.
Fairer Wettbewerb & Schutz geistigen Eigentums
Wir sichern fairen Wettbewerb, vermeiden wettbewerbswidrige Absprachen und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem geistigem Eigentum um. Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
Nachhaltigkeit, Verantwortung & Menschlichkeit
Nachhaltiges Wirtschaften, Respekt vor Menschen und Kulturen sowie der schonende Umgang mit Ressourcen gehören zu unserem Selbstverständnis.
Unsere Werte sind:
• Menschlichkeit
• Loyalität
• Transparenz
• Respekt
• Nachhaltigkeit
• soziale Verantwortung
Dokumentation & Qualitätssicherung
Wir dokumentieren alle Prozesse nachvollziehbar und korrekt, schaffen Transparenz gegenüber Pflegekräften und Partnern und stellen sicher, dass keine relevanten Informationen zurückgehalten oder unzulässig verändert werden.
Integration & Vorbereitung der Einrichtungen
CareVisionCompany unterstützt nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Arbeitgeber:
• interkulturelle Vorbereitung
• Schaffung einer Willkommenskultur
• Begleitung bei Fragen der Behördenkommunikation
Durch diese Maßnahmen fördern wir langfristige Bindung und erfolgreiche Integration im Team.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen unsere Grundsätze führen zu klaren Maßnahmen, darunter:
• Beendigung von Kooperationen
• Meldung schwerwiegender Fälle an relevante Behörden
• Rückerstattung unzulässig erhobener Gebühren an betroffene Pflegekräfte
1) Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der CareVisionCompany GmbH, Berger Str. 3, 61138 Niederdorfelden (nachfolgend „CVC“) und ihren Kunden (Arbeitgebern im Gesundheits- und Pflegewesen).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch CVC.
2) Vertragsgegenstand
2.1 CVC vermittelt qualifizierte ausländische Pflegefachkräfte an Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen.
2.2 Die Vermittlungsleistung umfasst alle Schritte der Anwerbung, Vorbereitung, Unterstützung und Integration entlang der kompletten Dienstleistungskette gemäß RAL-Gütesiegelanforderungen.
2.3 Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind die in Abschnitt 0 vollständig wiedergegebenen Grundsätze der fairen Anwerbung.
3) Vertragsabschluss
3.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Vermittlungsvereinbarung durch CVC zustande.
3.2 Angebote von CVC sind freibleibend und unverbindlich.
4) Pflichten von CVC
4.1 CVC vermittelt Pflegefachkräfte entsprechend der gemeinsam definierten Anforderungsprofile.
4.2 CVC stellt sicher, dass alle Pflegefachkräfte über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen, Anerkennungsunterlagen und aufenthaltsrechtlichen Genehmigungen verfügen bzw. im Anerkennungsverfahren begleitet werden.
4.3 CVC gewährleistet die vollständige Einhaltung der in Abschnitt 0 aufgeführten Grundsätze, insbesondere:
- vollständige Kostenfreiheit für die Pflegefachkräfte („Employer-Pays-Prinzip“),
- menschenrechtskonforme, diskriminierungsfreie und transparente Prozesse,
- Orientierung an internationalen Standards (WHO-Code, ILO-Grundsätze, IRIS-Standards etc.),
- Dokumentation und Nachvollziehbarkeit aller Prozessschritte.
5) Pflichten des Kunden (Arbeitgebers)
5.1 Der Kunde stellt CVC alle für die Vermittlung relevanten Informationen bereit.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher arbeits-, migrations-, anerkennungs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
5.3 Integration & Einarbeitung gemäß RAL-Kriterium 4:
Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen vorzuhalten zur:
- betrieblichen und sozialen Integration der Pflegefachkräfte,
- Förderung der deutschen Sprache am Arbeitsplatz,
- strukturierten Einarbeitung einschließlich Mentoring oder Praxisanleitung,
- Schaffung einer Willkommens- und Fehlerkultur,
- Unterstützung beim Onboarding im Team.
5.4 Der Kunde gewährleistet diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen.
6) Vergütung
6.1 Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individuell vereinbarten Konditionen.
6.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
7) Prüfvorbehalt, Kontrolle und Mitwirkungspflichten
7.1 Allgemeiner Prüfvorbehalt:
CVC ist berechtigt, die Einhaltung aller Vorgaben dieser AGB und der Grundsatzerklärung regelmäßig zu prüfen.
7.2 Anlassbezogener Prüfvorbehalt:
Bei Hinweisen auf Verstöße ist CVC berechtigt,
- relevante Informationen anzufordern,
- Prozesse beim Kunden zu evaluieren,
- Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes zu verlangen.
7.3 Der Kunde verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung und Bereitstellung notwendiger Informationen.
8) Kündigung
8.1 Der Vermittlungsvertrag kann durch den Kunden mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
8.2 Bei Kündigung schuldet der Kunde lediglich jene Honorare, deren Fälligkeit bereits erreicht wurde oder für Leistungen, die nachweislich begonnen wurden.
8.3 Kommt innerhalb von 6 Monaten nach Kündigung ein Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und einer von CVC vorgestellten Pflegefachkraft zustande, wird das volle Vermittlungshonorar fällig.
8.4 Kündigungsrecht bei Verstößen:
CVC ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde:
- wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB,
- die Grundsatzerklärung (Abschnitt 0),
- internationale Standards zur fairen Anwerbung,
- oder gegen arbeitsrechtliche, migrationsrechtliche oder diskriminierungsrechtliche Vorgaben verstößt.
8.5 Im Falle einer Kündigung aus solchen Gründen behält CVC einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung.
9) Employer-Pays-Prinzip, Rückzahlung und Kriterium
9.1 Kostenfreiheit für Pflegefachkräfte:
Es gilt das Employer-Pays-Prinzip. Den vermittelten Pflegefachkräften dürfen keine Kosten für unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängende Leistungen entstehen.
9.2 Kostenübernahme durch den Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber trägt gemäß dem Bestellerprinzip alle im Rahmen der Rekrutierung anfallenden Kosten.
9.3 Bindungs- und Rückzahlungsklauseln:
- Alle Rückzahlungsverpflichtungen werden vollständig, klar und transparent in diesen AGB dargestellt.
- Vor Vertragsschluss werden die einzelnen Kostenpunkte und die maximal anfallende Rückzahlungssumme angegeben und hervorgehoben (z. B. Fettdruck).
- Die Pflegefachkraft hat diesen AGB ausdrücklich zugestimmt.
9.4 Rückzahlung bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Sprachkurs im Herkunftsland:
- Eine Rückzahlung ist nur zulässig, wenn die Pflegefachkraft den Ausstieg zu vertreten hat.
- Die Pflegefachkraft erhält monatliches Kündigungsrecht und kann die Rückzahlung in Raten begleichen.
9.5 Ausschluss der Rückzahlung unabhängig vom Verschulden der Pflegefachkraft:
Eine Rückzahlung darf nicht verlangt werden in folgenden Fällen:
- während der ersten 50 Unterrichtseinheiten,
- bei Abbruch aus gesundheitlichen Gründen,
- im Falle einer Schwangerschaft,
- bei höherer Gewalt,
- bei Verlust eines nahen Familienmitgliedes,
- bei nachweislichem Verstoß des Unternehmens gegen die Kriterien des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.
9.6 Rückzahlbare Kosten:
In die Rückzahlungssumme dürfen ausschließlich tatsächlich angefallene Kosten bis zum Zeitpunkt des Ausstiegseinbezogen werden für:
- Teilnahme am Sprachkurs im Herkunftsland,
- Sprachprüfung im Herkunftsland,
- ggf. Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Spracherwerbs im Herkunftsland,
- Verwaltungsgebühren für Übersetzungen, Beglaubigungen, Visa sowie die Gleichwertigkeitsfeststellung.
10) Anerkennungsverfahren in Deutschland
10.1 CVC informiert den Kunden über die gesetzlichen Regelungen des Anerkennungsverfahrens gemäß Pflegeberufegesetz.
10.2 Der Kunde verpflichtet sich, Pflegefachkräfte im Anerkennungsverfahren zu unterstützen und die Wahlfreiheit zwischen den möglichen Ausgleichsmaßnahmen zu respektieren:
- Kenntnisprüfung
- Anpassungslehrgang
10.3 Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für die Durchführung der gewählten Ausgleichsmaßnahme im Betrieb gegeben sind.
11) Datenschutz
11.1 Gemäß § 298 SGB II sind die Vertragsparteien verpflichtet, Unterlagen und Informationen von Bewerbern vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
11.2 Der Auftraggeber hat von CVC übergebene Unterlagen auf Verlangen herauszugeben, bzw. bei elektronischer Übermittlung unverzüglich zu löschen. Dies gilt nicht für Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.
11.3 CVC verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der vermittelten Pflegefachkräfte ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von CVC enthalten.
12) Haftung
12.1 CVC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CVC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12.2 Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13) Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von CVC.
Stand: November 2025
CareVisionCompany GmbH
Berger Str. 3
61138 Niederdorfelden
Deutschland