Warum entscheidet sich CVC derzeit GEGEN das Gütesiegel?
Liebe Kunden/Interessierte,
wir betonen ausdrücklich, dass das Gütesiegel und die „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung von geregeltem Auslandsrecruiting darstellt.
Nach vielen Rücksprachen mit langjährigen Partnern haben wir uns derzeit bewusst gegen das Gütesiegel entschieden. Als Hauptkostenpunkt für Auslandsrecruiting beschreiben unsere Partner zum einen die Vermittlungsprovision und zum anderen die Kosten für die nachfolgende Ausbildung bis hin zur Anerkennung und darüber hinaus. Mit unseren Dienstleistungen möchten wir beide Kostenpunkte berücksichtigen. Dies ist nur mit einer zeitlichen Bindungsklausel unserer Pflegekräfte möglich.
Leider gehen unsere folgenden Dienstleistungen nicht mit allen Regularien des Gütesiegels konform und werden auch nicht von der Gütesiegel-Kommission akzeptiert.
Dies sind:
1.) 2-Jahre Verbleibsgarantie
Wir geben unseren Kunden eine 2-Jahres-Verbleibsgarantie der vermittelten Pflegekräfte nach Erhalt der Urkunde zur Pflegefachkraft. Dies ist nur möglich, wenn wir eine entsprechende rechtskonforme Vereinbarung mit unseren Pflegekräften in Landessprache vor Beginn Ihrer Teilnahme an unserem CVC-Programm (vor Beginn des A1-Kurses im Herkunftsland) abschließen. Diese Vereinbarung sieht vor, dass keinerlei Kosten auf die Pflegekraft entfallen, wenn sie zwei Jahre nach Erhalt der Urkunde beim Arbeitgeber verbleibt. Unsere Pflegekräfte haben die alleinige Entscheidung, bei welchem Arbeitgeber sie künftig arbeiten möchten. Dazu informieren wir vor dem ersten Bewerbungsgespräch mit dem zukünftigen Arbeitgeber in einem Evaluierungsgespräch mit einer ausführlichen vom Kunden ausgefüllten Checkliste über den angebotenen Arbeitsplatz (Größe des Hauses, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung, Tarif und Gehalt, Bettenzahl, Stationen, Anerkennungsmöglichkeiten etc.) sowie die Ortschaft (Infrastruktur, Einwohnerzahl, Sehenswürdigkeiten, Kulturelle Highlights etc.).
Selbst wenn nach Einreise aus irgendeinem Grund der Wunsch zu einem Arbeitsplatzwechsel geäußert wird, helfen wir gerne und für die Pflegekraft kostenfrei bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber.
Lediglich in dem Falle, dass die Pflegekraft ohne unser Wissen und jegliche Kommunikation eigenständig den bestehenden Arbeitsvertrag kündigt und zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, müssen wir die uns entstandenen Kosten für den Recruitierungs- und Ausbildungsprozess (Sprachkurse, Sprachprüfungen, Übersetzung und Beglaubigung der Unterlagen, Kosten Defizitbescheid, Kosten Masern-Immunität, Kosten Visa-Termin, Flugticket, Unterbringung in Apartments während On-Boarding in DE, administrative Betreuung, Wohnungssuche, Einrichtung der Wohnung und Mietkaution) in Rechnung stellen.
Dies ist unabdingbar, da wir dem alten Arbeitgeber entsprechend unserer 2-Jahres-Verbleibsgarantie eine kostenfreie Nachbesetzung zusichern.
Selbst mit Rückzahlung der angefallenen Kosten entsteht uns dadurch ein großer wirtschaftlicher Schaden – ohne die Zahlung könnten wir diese Dienstleistung nicht mehr anbieten.
Und noch einmal: All dies ist vertraglich vor Anmeldung im CVC-Programm im Herkunftsland in Landessprache vereinbart!
2.) Anmietung von Wohnraum
Wir sichern unseren Kunden zu, dass wir geeigneten und bezahlbaren Wohnraum in zumutbarer Nähe zum Arbeitsplatz besorgen und vollständig einrichten. Da die meisten Vermieter keinen Wohnraum an noch nicht eingereiste Pflegekräfte, ohne Vorlage einer deutschen Gehaltsabrechnung, vermieten, übernehmen wir als Hauptmieter den Mietvertrag – in der Regel mit einer Mietbindung von 1-2 Jahren. Auch die Mietkaution sowie die 1. Monatsmiete wird von uns übernommen. Mit unseren Pflegekräften treffen wir die Vereinbarung, dass ab dem 2. Monat die Monatsmieten an uns gezahlt werden müssen. Zusätzlich wird die Mietkaution, die 1. Monatsmiete und die Einrichtung sowie Erstausstattung in 24 kleinen monatlichen Raten (ca. 50,00 €) an uns zurückgezahlt.
Auch hier erleiden wir im Falle eines vorzeitigen & nicht kommunizierten Arbeitgeberwechsels einen großen wirtschaftlichen Schaden, da die Mieten von uns als Hauptmieter weiterhin gezahlt werden müssen.
Fazit: Die beiden genannten Punkte sind Hauptmerkmale unserer Dienstleistungen für a) unserer Kunden und b) unsere Pflegekräfte und unterscheiden uns wesentlich zum Wettbewerb.
Ohne vertragliche Bindung können wir diese Dienstleistungen nicht anbieten.
Wir würden uns über Ihre Rückmeldung zu diesem Sachverhalt sehr freuen und sind gerne bereit über tragfähige Alternativen zu sprechen.
Ein zentraler Bestandteil unseres Angebots ist die umfassende Unterstützung unserer Pflegekräfte während des gesamten Anwerbungs- und Integrationsprozesses. Unsere Pflegekräfte besuchen unsere eigenen Sprachkurse von A1 bis B2 – vollkommen kostenfrei. Ebenso übernehmen wir sämtliche anfallenden Ausgaben wie:
✓ die offiziellen Sprachprüfungen
✓ das Flugticket
✓ die Masern-Impfung
✓ die Gebühren für den Botschaftstermin
✓ die Übersetzung und Beglaubigung aller notwendigen Dokumente
✓ die Wohnungssuche sowie die Einrichtung einer Unterkunft in der Nähe der jeweiligen Klinik oder des Pflegeheims
Zusammengefasst entstehen unseren Pflegekräften keinerlei Kosten für den gesamten Prozess. Damit ermöglichen wir einen fairen, sicheren und unterstützenden Start in ihre berufliche Zukunft in Deutschland.