Faire Anwerbung Pflege Deutschland
Bei CareVisionCompany setzen wir auf transparente, verantwortungsvolle und faire Prozesse in der internationalen Pflegekräftegewinnung. Die Werte des RAL Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ sind fester Bestandteil unserer täglichen Arbeit – für eine partnerschaftliche, respektvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Ein zentraler Bestandteil unseres Angebots ist die umfassende Unterstützung unserer Pflegekräfte während des gesamten Anwerbungs- und Integrationsprozesses. Unsere Pflegekräfte besuchen unsere eigenen Sprachkurse von A1 bis B2 – vollkommen kostenfrei. Ebenso übernehmen wir sämtliche anfallenden Ausgaben wie:
✓ die offiziellen Sprachprüfungen
✓ das Flugticket
✓ die Masern-Impfung
✓ die Gebühren für den Botschaftstermin
✓ die Übersetzung und Beglaubigung aller notwendigen Dokumente
✓ die Wohnungssuche sowie die Einrichtung einer Unterkunft in der Nähe der jeweiligen Klinik oder des Pflegeheims
Zusammengefasst entstehen unseren Pflegekräften keinerlei Kosten für den gesamten Prozess. Damit ermöglichen wir einen fairen, sicheren und unterstützenden Start in ihre berufliche Zukunft in Deutschland.
Für ausländische Pflegefachkräfte, die eine berufliche Perspektive in Deutschland suchen, lohnt sich ein Blick in die Informationsbroschüre des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (kda) zum Thema „Erwerbsmigration in die Pflege“. Sie bietet einen verständlichen Überblick über wichtige Schritte, Voraussetzungen und Anlaufstellen.
Die Broschüre steht außerdem kostenfrei als Download zur Verfügung.
Hier geht’s zu den Broschüren:
Internationale Menschenrechtskonventionen ← zur Webseite
Internationale Menschenrechtskonventionen betonen das Recht auf faire Arbeitsbedingungen, Nicht-Diskriminierung und Schutz vor Ausbeutung – zentrale Prinzipien, die auch bei der Anwerbung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten gelten. Sie verpflichten Staaten und Arbeitgeber dazu, Transparenz, Freiwilligkeit und Gleichbehandlung während des gesamten Rekrutierungsprozesses sicherzustellen. Damit bilden sie einen wichtigen Rahmen, um die Würde, Rechte und beruflichen Perspektiven von international angeworbenen Pflegekräften nachhaltig zu schützen.
Richtlinien für faire Anwerbung der ILO ← zur Webseite
Die Richtlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für faire Anwerbung definieren klare Standards, um Transparenz, Ethik und den Schutz von Arbeitsmigrantinnen im Rekrutierungsprozess zu gewährleisten. Sie fordern unter anderem, dass für Arbeitnehmerinnen keine Vermittlungsgebühren entstehen und dass ihre Rechte während der gesamten Migration respektiert werden. Durch diese Vorgaben schaffen die ILO-Richtlinien einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Arbeitgeber und Vermittlungsagenturen, um Ausbeutung und Ungleichbehandlung wirksam vorzubeugen.
Grundsätze und Definition faire Anwerbung ← zur Webseite
Faire Anwerbung bedeutet, dass Rekrutierungsprozesse transparent, ethisch und vollständig frei von ausbeuterischen Praktiken gestaltet werden. Zentrale Grundsätze sind Freiwilligkeit, Gleichbehandlung, Kostenfreiheit für die angeworbenen Fachkräfte sowie der Schutz ihrer Rechte in allen Phasen der Migration. Diese Definition schafft einen klaren Rahmen, der sicherstellt, dass internationale Pflegefachkräfte respektvoll, rechtssicher und verantwortungsvoll gewonnen werden.
IRIS Standard – ethische Rekrutierung ← zur Webseite
Der IRIS-Standard der Internationalen Organisation für Migration (IOM) legt verbindliche Prinzipien für eine ethische und verantwortungsvolle Rekrutierung fest. Er verpflichtet Vermittlungsagenturen und Arbeitgeber dazu, Transparenz zu gewährleisten, die Rechte der Arbeitsmigrant*innen zu schützen und jegliche Form von Gebühren für die Bewerber auszuschließen. Durch die Anwendung des IRIS-Standards wird sichergestellt, dass internationale Rekrutierung fair, sicher und im Einklang mit hohen menschenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Anforderungen erfolgt.
Globaler Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal ← zur Webseite
Der Globale Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitspersonal setzt klare Leitlinien, um eine ethische, transparente und nachhaltige Rekrutierung sicherzustellen. Er fordert, dass Herkunftsländer nicht geschwächt werden und dass angeworbene Fachkräfte fair behandelt sowie gut integriert werden. Der Kodex dient damit als globaler Orientierungsrahmen, der verantwortungsbewusste Anwerbungspraktiken im Gesundheitswesen fördert und die Gesundheitssysteme weltweit schützt.
WHO-Liste zur Unterstützung und zum Schutz des Gesundheitspersonals ← zur Webseite
Die WHO-Liste zur Unterstützung und zum Schutz des Gesundheitspersonals hebt zentrale Maßnahmen hervor, die sicherstellen sollen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen weltweit sicher, respektiert und ausreichend geschützt arbeiten können. Sie umfasst Empfehlungen zu fairen Arbeitsbedingungen, angemessenem Gesundheitsschutz und der Prävention von Ausbeutung sowie beruflicher Risiken. Damit dient die Liste als wichtiger Leitfaden für Staaten und Arbeitgeber, um die Arbeits- und Lebensbedingungen von Gesundheitspersonal nachhaltig zu stärken.
Beratungsstellen Faire Integration ← zur Webseite
Die Beratungsstellen „Faire Integration“ unterstützen zugewanderte Arbeitnehmer*innen dabei, ihre Rechte auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu verstehen und durchzusetzen. Sie bieten unabhängige Beratung zu Themen wie Arbeitsverträgen, Lohn, Arbeitsbedingungen und sozialer Absicherung – kostenfrei und mehrsprachig. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, faire Beschäftigung sicherzustellen und internationale Pflegekräfte vor Ausbeutung und Benachteiligung zu schützen.
Beratungsstelle Arbeit und Leben ← zur Webseite
Die Beratungsstellen von Arbeit und Leben unterstützen mobile und zugewanderte Beschäftigte in Deutschland kostenfrei und vertraulich bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Lohn, Rechten am Arbeitsplatz und sozialer Absicherung. Sie bieten mehrsprachige Beratung und helfen insbesondere Menschen in unsicheren oder prekären Arbeitsverhältnissen, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen und zum Schutz internationaler Fachkräfte vor Ausbeutung.
Grundsätze der CareVisionCompany für die faire Anwerbung von Pflegefachkräften aus Drittstaaten
Präambel
CareVisionCompany versteht faire, transparente und menschenrechtskonforme Rekrutierungsprozesse als grundlegenden Bestandteil seiner Unternehmensverantwortung. Unser Handeln orientiert sich nicht allein an gesetzlichen Vorgaben – wir verpflichten uns bewusst zu hohen ethischen Standards und behandeln alle Menschen mit Respekt, Integrität und Wertschätzung. Diese Haltung prägt unseren Umgang mit den Pflegefachkräften aus Drittländern, sowie mit Partnerinstitutionen in Deutschland und im Ausland.
Unser Selbstverständnis
CareVisionCompany steht für eine sozial nachhaltige, faire und partnerschaftliche Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte. Wir handeln im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber den Herkunftsländern, dem deutschen Gesundheitswesen und insbesondere den Menschen, die wir auf ihrem beruflichen Weg begleiten.
Deshalb gilt bei uns konsequent das „Employer Pays“-Prinzip:
Der gesamte Vermittlungsprozess ist für die Pflegefachkräfte kostenfrei.
Kostenfreiheit & umfassende Unterstützung
Für unsere Pflegekräfte entstehen keinerlei Gebühren – weder unmittelbar noch mittelbar. CareVisionCompany übernimmt unter anderem vollständig die Kosten für:
• die Sprachkurse von A1 bis B2
• sämtliche Sprachprüfungen
• Flugtickets nach Deutschland
• Kosten für Masern-Impfungen
• Gebühren für Botschafts- und Visatermine
• Übersetzungen und Beglaubigungen aller Dokumente
• Unterstützung bei Wohnungssuche und -einrichtung
• Begleitung im Anerkennungsverfahren und beim Aufenthaltstitel
Damit minimieren wir das wirtschaftliche Risiko unserer Pflegekräfte und schaffen faire Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start in Deutschland.
Ethische Standards & internationale Richtlinien
Wir orientieren unser Tun an allen relevanten internationalen Standards für faire Anwerbung, darunter:
-
WHO Code of Practice für die internationale Rekrutierung von Gesundheitspersonal
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ILO General Principles and Operational Guidelines for Fair Recruitment
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ILO-Kernarbeitsnormen, einschließlich des Rechts auf angemessene Vergütung
-
IRIS-Standards der Internationalen Organisation für Migration
-
Internationale Menschenrechtskonventionen, inklusive der Europäischen Menschenrechtskonvention
Wir rekrutieren ausschließlich aus Ländern, die nicht von der WHO als Staaten mit kritischem Mangel an Gesundheitspersonal eingestuft sind.
Verpflichtung zum Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Als Inhaber des RAL-Gütesiegels erfüllen wir alle Anforderungen des staatlich anerkannten Qualitätsstandards. Dazu gehören insbesondere:
-
Schriftlichkeit aller relevanten Vertrags- und Prozessinformationen
-
Unentgeltlichkeit der gesamten Dienstleistung für Pflegefachpersonen
-
Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für die Bewerber
-
Transparenz zu Strukturen, Abläufen und Leistungen
-
Nachhaltigkeit und Partizipation in der Zusammenarbeit
-
Gesamtverantwortung über die gesamte Dienstleistungskette hinweg
Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen
Wir verpflichten uns ausdrücklich:
• in den Vermittlungsverträgen mit den Pflegefachpersonen auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen zu verzichten, mit Ausnahme der
folgenden Sonderfälle:
- während der ersten 50 Unterrichtseinheiten,
- wenn das Programm aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden muss (Nachweis erforderlich),
- im Falle einer Schwangerschaft,
- bei höherer Gewalt,
- bei Verlust eines nahen Familienmitgliedes,
- bei nachweislichem Verstoß von CVC gegen die Kriterien aus dem Anforderungskatalog zum RAL-Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland
• keine Vermittlung in Arbeitsverträge vorzunehmen, die Bindungs- oder Rückzahlungsverpflichtungen enthalten, soweit sich diese auf Kosten
der Vermittlung beziehen.
Damit stellen wir sicher, dass internationale Pflegefachkräfte nicht durch finanzielle Abhängigkeiten oder unfaire Vertragsklauseln belastet werden.
Menschenrechte, Arbeitsrechte & Anti-Diskriminierung
Wir garantieren ein Rekrutierungs- und Arbeitsumfeld, das frei von Diskriminierung, Zwangsarbeit, Belästigung und Ausbeutung ist. Dazu gehört:
• Gleichbehandlung aller Fachkräfte – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung
• faire, sichere und diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen
• klar geregeltes, geschütztes und leicht zugängliches Beschwerdeverfahren
• Schutz der persönlichen Daten und vertrauliche Behandlung aller sensiblen Informationen
Gesetzestreue & Integrität
CareVisionCompany hält alle geltenden Gesetze der beteiligten Länder ein, darunter:
• arbeitsrechtliche Vorgaben
• migrationsrechtliche Regelungen
• bilaterale Vereinbarungen
• Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen
Illegale Praktiken, Korruption, Bestechung oder unzulässige Vorteile werden strikt abgelehnt. Wir erwarten diese Haltung auch von allen Partnern.
Fairer Wettbewerb & Schutz geistigen Eigentums
Wir sichern fairen Wettbewerb, vermeiden wettbewerbswidrige Absprachen und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem geistigem Eigentum um. Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.
Nachhaltigkeit, Verantwortung & Menschlichkeit
Nachhaltiges Wirtschaften, Respekt vor Menschen und Kulturen sowie der schonende Umgang mit Ressourcen gehören zu unserem Selbstverständnis.
Unsere Werte sind:
• Menschlichkeit
• Loyalität
• Transparenz
• Respekt
• Nachhaltigkeit
• soziale Verantwortung
Dokumentation & Qualitätssicherung
Wir dokumentieren alle Prozesse nachvollziehbar und korrekt, schaffen Transparenz gegenüber Pflegekräften und Partnern und stellen sicher, dass keine relevanten Informationen zurückgehalten oder unzulässig verändert werden.
Integration & Vorbereitung der Einrichtungen
CareVisionCompany unterstützt nicht nur die Fachkräfte, sondern auch die Arbeitgeber:
• interkulturelle Vorbereitung
• Schaffung einer Willkommenskultur
• Begleitung bei Fragen der Behördenkommunikation
Durch diese Maßnahmen fördern wir langfristige Bindung und erfolgreiche Integration im Team.
Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen unsere Grundsätze führen zu klaren Maßnahmen, darunter:
• Beendigung von Kooperationen
• Meldung schwerwiegender Fälle an relevante Behörden
• Rückerstattung unzulässig erhobener Gebühren an betroffene Pflegekräfte
Beschwerdeverfahren für Pflegefachpersonen
CareVisionCompany GmbH (nachfolgend „CVC“) verpflichtet sich zu fairen, transparenten und menschenrechtskonformen Rekrutierungs- und Vermittlungsprozessen. Pflegefachpersonen haben jederzeit das Recht, Beschwerden oder Hinweise zu möglichen Verstößen gegen diese Grundsätze sicher, vertraulich und ohne Benachteiligung vorzubringen.
Dieses Beschwerdeverfahren gilt für alle Pflegefachpersonen, die sich im Rekrutierungs-, Vorbereitungs-, Anerkennungs- oder Integrationsprozess mit CVC befinden oder befunden haben.
1. Zweck des Beschwerdeverfahrens
Das Beschwerdeverfahren dient dazu,
- mögliche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben,
- die Grundsätze der fairen Anwerbung,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CVC,
- internationale Standards (z. B. WHO, ILO, IRIS),
- oder gegen menschen- und arbeitsrechtliche Vorgaben
frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und wirksam abzustellen.
2. Ansprechpartner für Beschwerden
Pflegefachpersonen können sich mit Beschwerden, Hinweisen oder Fragen direkt an folgende Kontaktperson wenden:
Herr Oguz Ince
Geschäftsführer – CareVisionCompany GmbH
📧 E-Mail: oi@cvc.care
📞 Telefon: +49 (0)6101 1297910
Beschwerden können schriftlich, telefonisch oder elektronisch eingereicht werden.
3. Vertraulichkeit & Schutz vor Benachteiligung
Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt.
Pflegefachpersonen dürfen keiner Benachteiligung, Repressalie oder Diskriminierung ausgesetzt werden, weil sie eine Beschwerde einreichen oder an der Aufklärung mitwirken.
Auf Wunsch kann die Beschwerde vertraulich oder anonym erfolgen, soweit dies rechtlich und sachlich möglich ist.
4. Ablauf und Bearbeitungsfrist
- Eingangsbestätigung:
Jede Beschwerde wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, bestätigt. - Prüfung und Bewertung:
CVC prüft den Sachverhalt sorgfältig, objektiv und unabhängig.
Bei Bedarf werden relevante Geschäftspartner oder Unterauftragnehmer einbezogen. - Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung und Entscheidung über die Beschwerde erfolgt spätestens innerhalb von drei Wochen ab Eingang der vollständigen Beschwerde. - Rückmeldung:
Die beschwerdeführende Person wird über das Ergebnis und die ergriffenen Maßnahmen informiert, soweit rechtlich zulässig.
5. Abhilfemaßnahmen bei berechtigten Beschwerden
Wird eine Beschwerde als berechtigt eingestuft, ergreift CVC angemessene und wirksame Abhilfemaßnahmen, insbesondere:
- Rückerstattung unzulässig erhobener oder veranlasster Zahlungen an Pflegefachpersonen,
- Korrektur oder Aufhebung unzulässiger Vertragsklauseln,
- Verpflichtung von Geschäftspartnern oder Dritten zur unverzüglichen Abhilfe,
- Anpassung interner Prozesse und Kontrollmechanismen,
- Beendigung der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bei schweren oder wiederholten Verstößen,
- Meldung an zuständige Behörden oder Stellen, sofern gesetzlich erforderlich.
6. Information der Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen werden verständlich und in geeigneter Form über dieses Beschwerdeverfahren informiert:
- vor oder bei Beginn des Rekrutierungsprozesses,
- schriftlich (z. B. als Dokument oder Link),
- sowie auf Anfrage jederzeit erneut.
Die Kontaktwege und das Verfahren werden klar erläutert.
7. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Sofern Beschwerden oder Hinweise Sachverhalte betreffen, die unter den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) fallen, finden die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung.
Hinweisgebende Personen genießen den gesetzlich vorgesehenen Schutz, insbesondere vor Benachteiligung oder Repressalien.
Hinweise können auch im Rahmen der hierfür vorgesehenen internen oder externen Meldestellen gemäß HinSchG erfolgen.
8. Dokumentation & Qualitätssicherung
Alle Beschwerden und die ergriffenen Maßnahmen werden sachgerecht dokumentiert und fließen in die fortlaufende Qualitäts- und Risikoanalyse von CVC ein, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.